St. Valentin
Kellerräumung St. Valentin
St. Valentin liegt im Westen Niederösterreichs nahe der Grenze zu Oberösterreich. Neben Wohnhäusern räumen wir hier auch Objekte von Betrieben, und dabei stellen sich Fragen, die bei einem gewöhnlichen Nachlass selten vorkommen: wem der Inhalt gehört, wie das Haus gesichert ist und ob alles schon bezahlt ist.
Wir räumen in St. Valentin und Umgebung.
Schnell geräumt.
Sauber übergeben.
Einfach erledigt.
Kellerentrümpelung zu fairen Preisen.
Unsere Kellerentrümpelung wird transparent und individuell kalkuliert. Sie erhalten ein Angebot, das genau zu Ihrem Keller und Ihren Anforderungen passt.
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2 Mitarbeiter + LKW
48 € / Stunde
Komplett zum fairen Stundensatz.
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Räumungsvolumen
28 € / m³
Faire Berechnung nach Aufwand.
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Anrechnung verwertbarer Gegenstände
Verwertbare Gegenstände werden fair bewertet und auf den Gesamtpreis angerechnet.
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Individuelles
Angebot -
Fachgerechte
Durchführung -
Besenreine
Übergabe
Unverbindlich. Schnell. Persönlich.
Wenn das Haus einer Firma gehört
Nicht jedes Wohnhaus gehört einer Privatperson. Manche Häuser stehen im Eigentum eines Unternehmens, etwa weil ein Familienbetrieb sie für Mitarbeiter, als Büro oder als Wohnsitz des Inhabers gekauft hat. Wird ein solches Haus geräumt, gelten andere Spielregeln als bei einem Nachlass.
Der Inhalt kann zum Betriebsvermögen gehören. Möbel, Geräte und Einrichtung, die über die Firma angeschafft wurden, sind dann in der Buchhaltung erfasst, und ihr Ausscheiden muss dort nachvollziehbar sein.
Für die Räumung heißt das: Auftrag und Rechnung laufen über das Unternehmen, und die Anrechnung verwertbarer Gegenstände betrifft ebenfalls das Unternehmen. Klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, wie das verbucht werden soll, bevor wir kommen.
Oft liegen in solchen Häusern private und betriebliche Dinge durcheinander. Wir brauchen dann eine klare Aussage, was der Firma gehört und was dem Inhaber oder der Familie.
Die Freigabe muss von einer Person kommen, die für das Unternehmen zeichnen darf. Die mündliche Zusage eines Mitarbeiters reicht nicht, wenn später jemand fragt, wer die Räumung veranlasst hat.
Unterlagen mit Firmenbezug, etwa Rechnungen, Personalakten oder Verträge, gehören nicht ins Altpapier. Sie unterliegen Aufbewahrungspflichten und gehen an das Unternehmen.
Auf Wunsch listen wir auf, welche Stücke mit Wert mitgenommen wurden, damit die Buchhaltung einen Beleg hat.
Für uns ist der Unterschied zu einer privaten Räumung vor allem Papier. Für das Unternehmen kann er wichtig sein, und deshalb klären wir ihn vorher.
Google-Bewertungen
Das sagen unsere Kundinnen und Kunden
4,7 9 Google-Bewertungen
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Wohnung nach dem Auszug komplett geräumt. Team war pünktlich, hat sogar den Keller mitgenommen und den Sperrmüll gleich mit abtransportiert. Preis war vorher klar, keine Nachforderungen. Wohnung war hinterher besenrein. Würde ich wieder nehmen.
Thomas H. März 2026 -
Nach dem Tod meiner Mutter die ganze Wohnung entrümpeln lassen. Sehr einfühlsam, nichts wurde einfach „weggeschmissen“, Brauchbares haben sie extra sortiert. Abwicklung unkompliziert, Rechnung transparent. Danke.
Anna B. Jänner 2026 -
Keller und Dachboden in einem Einfamilienhaus. Sehr schnell und gründlich, nur beim Abholen des alten Kühlschranks hat’s etwas länger gedauert wegen des Abtransports. Ansonsten top, Preis-Leistung passt.
Markus S. November 2025 -
Kleine 2-Zimmer-Wohnung plus Balkon. Zwei Leute, drei Stunden, fertig. Freundlich, haben auch die schweren Kästen allein runtergetragen. Keine Sauerei im Stiegenhaus. Genau so soll’s sein.
Lisa H. Juni 2026 -
Büroauflösung nach Firmenumzug. Akten, Möbel, Elektronik: alles an einem Tag weg. Haben uns vorher genau gesagt, was sie mitnehmen dürfen und was separat abtransportiert werden muss. Sehr professionell.
Andreas G. Februar 2026 -
Gartenhütte und Garagenabstellraum. Gut und zügig, nur der Termin hat sich um einen Tag verschoben. Kommunikation war aber okay, und vor Ort dann alles wie besprochen. Würde ich trotzdem weiterempfehlen.
Magdalena L. August 2025 -
Altbauwohnung im 3. Stock ohne Lift. Haben alles runtergetragen, ohne dass irgendwas beschädigt wurde. Auch der alte Teppich und die Einbauküche sind mitgegangen. Faire Pauschale, keine Überraschung hinterher.
Florian W. April 2026 -
Haushaltsauflösung nach Pflegeheim-Umzug. Sehr diskret und ordentlich. Haben uns Zeit gelassen, noch ein paar persönliche Sachen rauszunehmen. Rechnung kam prompt, alles nachvollziehbar.
Sophie P. Dezember 2025 -
Sperrmüll und Kellerentrümpelung. Arbeit selbst war super, nur etwas teurer als der erste Kostenvoranschlag, weil noch extra Säcke dazugekommen sind. Hätten sie vorher klarer sagen können. Trotzdem solide Arbeit.
Stefan M. Juli 2026
Häufige Fragen zu St. Valentin
Das Haus gehört unserer Firma.
Dann laufen Auftrag, Rechnung und Anrechnung über das Unternehmen. Klären Sie die Verbuchung vorher mit der Steuerberatung.
Im Haus ist eine Alarmanlage.
Klären Sie Code und Überwachungszentrale vorher. Kameras bitte für die Dauer der Räumung abschalten.
Manche Möbel sind vielleicht nicht abbezahlt.
Dann stellen wir sie beiseite, bis Unterlagen oder Notar es klären. Geleaste Dinge gehen an den Leasinggeber zurück.
Kostet der Samstag mehr?
Nein. Für Samstag, Sonntag und Feiertage verrechnen wir keinen Aufschlag.
Alarmanlage und Kameras am Räumtag
Viele Häuser sind heute mit einer Alarmanlage gesichert, manche zusätzlich mit Kameras. Steht ein Haus leer, bleibt die Anlage oft scharf, und am Räumtag wird das zum Problem, wenn niemand daran denkt.
Eine Anlage, die beim Öffnen der Tür auslöst, alarmiert je nach Vertrag einen Sicherheitsdienst oder die Polizei. Das kostet im besten Fall Zeit und im schlechteren eine Rechnung für einen Einsatz, den niemand gebraucht hat.
Klären Sie deshalb vorher, ob die Anlage aktiv ist, wer den Code kennt und ob sie an eine Überwachungszentrale angeschlossen ist. Informieren Sie die Zentrale über den Räumtermin, wenn das vorgesehen ist.
Kameras sind ein eigenes Thema. Filmt eine Kamera während der Räumung Innenräume, Einfahrt oder Gehsteig, zeichnet sie Menschen auf, die dem nicht zugestimmt haben. Wir bitten darum, Kameras für die Dauer der Räumung abzuschalten.
Nach der Übergabe gehören Kameras, Speicher und Zugänge zu Apps oder Online-Konten geklärt. Ein Käufer sollte keine Aufnahmen der Vorbesitzer vorfinden, und die Vorbesitzer sollten nicht weiter ins Haus sehen können.
Fest montierte Sensoren, Sirenen und Bedienteile bleiben, außer sie sollen abgebaut werden. Das übernimmt der Betrieb, der die Anlage installiert hat, nicht wir.
Verträge mit Sicherheitsdiensten laufen oft weiter, auch wenn niemand mehr im Haus wohnt. Kündigen oder übertragen Sie sie rechtzeitig.
Wir fassen keine Alarmzentrale an und geben keine Codes weiter. Wir brauchen nur ein Haus, das beim Öffnen der Tür still bleibt.
Möbel auf Raten: wenn noch nicht alles bezahlt ist
Bei Räumungen nach einem Todesfall taucht manchmal eine Frage auf, an die kaum jemand denkt: Gehört alles im Haus wirklich dem Verstorbenen? Möbel, Küchen, Elektrogeräte und Fahrzeuge werden oft auf Raten gekauft oder geleast.
Beim Ratenkauf wird häufig ein Eigentumsvorbehalt vereinbart. Die Ware gehört dann so lange dem Verkäufer, bis sie vollständig bezahlt ist. Eine neue Sitzgarnitur, die noch nicht abbezahlt ist, gehört in diesem Fall nicht zum Nachlass.
Das zeigt sich meist erst in den Unterlagen: Kreditverträge, Ratenpläne, Kontoauszüge mit regelmäßigen Abbuchungen an ein Möbelhaus oder einen Elektrohändler. Sehen Sie die Post der letzten Monate durch, bevor Sie größere, neuere Stücke weggeben.
Wir räumen, was Sie freigeben, und können nicht erkennen, ob ein Stück abbezahlt ist. Bei auffällig neuen, teuren Möbeln und Geräten fragen wir deshalb nach, bevor wir sie verladen oder anrechnen.
Bei Leasing ist es eindeutig: Das Fahrzeug oder Gerät gehört dem Leasinggeber und geht an ihn zurück. Ähnliches gilt für Heizungen oder Photovoltaikanlagen, die über Miete oder Contracting bezogen wurden.
Was im Einzelfall gilt und wie offene Raten im Verlassenschaftsverfahren behandelt werden, klärt der Notar.
Stellen Sie betroffene Stücke beiseite, bis das geklärt ist. Ein Möbel, das zurückgefordert wird und nicht mehr da ist, macht die Abwicklung unnötig kompliziert.
In den meisten Haushalten betrifft das nichts oder nur ein einzelnes Stück. Es lohnt sich trotzdem, einmal nachzusehen.
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